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Der Norbert Wollheim-Prozess

Bild von Norbert Wollheim
Norbert Wollheim, 1948
Source: USHMM, courtesy of Norbert Wollheim

Deutschland, 1952. Nur sieben Jahren nach Ende des zweiten Weltkriegs sind alle verurteilten Kriegsverbrecher des Nürnberger Tribunals gegen IG Farben wieder aus dem Gefängnis entlassen. Zur gleichen Zeit aber fällt ein Urteil, das internationales Aufsehen erregen sollte: Der ehemalige Zwangsarbeiter Norbert Wollheim siegt im Schadensersatz-Prozess gegen die IG Farben.

Die Entschädigung wird auf 10.000 DM festgelegt. Entscheidend ist aber weniger die Summe – es ist der erste Prozess eines versklavten ehemaligen „Mitarbeiters“ der IG Farben. Norbert Wollheim – in Deutschland geborener Jude, der 1951 in die USA auswandert – gibt durch seine Entscheidung zur Klage ein Beispiel für viele Überlebende. 1953 wird ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, der die IG Farben i.L. zu einer Zahlung von 30 Millionen DM an die Jewish Claims Conference verpflichtete. Das Geld wurde anschließend an die Überlebenden verteilt.

Die Klageschrift, Grundlage für den Prozess, stellt die Verantwortung der IG Farben an den menschenverachtenden Vorgängen im KZ Auschwitz und der angegliederten Fabrik IG Auschwitz deutlich dar:

Die Zitate sind der Klageschrift entnommen, die 1951 am Landgericht Frankfurt angenommen wurde. Den kompletten Text der Klageschrift finden Sie hier (PDF, 489 kB).

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